§ 9b SGB VIII: Bis zu 100 Jahre Aktenaufbewahrung – und die Kostenträger schweigen noch

§ 9b SGB VIII: Bis zu 100 Jahre Aktenaufbewahrung – und die Kostenträger schweigen noch

Seit 1. Juli 2025 müssen Hilfeakten bis zu 100 Jahre archiviert werden – die Vereinbarungen mit Kostenträgern hinken hinterher. AssistenzUp liefert ab August 2026 die technische Hälfte der Lösung.

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