Eingliederungshilfe und Schulbegleitung im Umbruch: Was die Sparpläne von Bund und Ländern für Träger bedeuten

Diese Woche hat der Paritätische Gesamtverband ein 108-seitiges internes Arbeitspapier öffentlich gemacht, das eine Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Ministerien, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Titel: „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Inhalt: einer der weitreichendsten Eingriffe in die Eingliederungshilfe und die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung seit Einführung des BTHG.

Was im Papier steht

Drei Punkte sind für Träger der Schulbegleitung besonders relevant:

  • Streichung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung nach § 112 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe an Bildung). Schulen sollen Unterstützung künftig aus eigenen Mitteln leisten – ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe würden entfallen.

  • Pool-Lösung als Regelfall statt 1:1-Begleitung: Ein:e Schulbegleiter:in für mehrere Kinder, unabhängig von der individuellen Bedarfslage.

  • Strukturreform: Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche soll vom SGB IX ins SGB VIII überführt werden, mit dem Ziel, Zuständigkeiten zu bündeln.

Das angepeilte Einsparvolumen liegt bei bis zu 2,7 Milliarden Euro pro Jahr ab 2036, wirksam werden sollen die Änderungen ab 2028.

Status: Arbeitspapier, kein Gesetzentwurf

Wichtig zur Einordnung: Es liegt kein offizieller Gesetzentwurf vor. Das Papier ist ein internes „Vorschlagsbuch" einer interministeriellen Arbeitsgruppe und wurde am 16. April 2026 vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlicht, um die bislang nicht-öffentliche Debatte transparent zu machen. Ob, wann und in welcher Form daraus ein Gesetz wird, ist offen.

Die Reaktionen

  • Der Paritätische Gesamtverband spricht von einem „drohenden Kahlschlag im Sozialen" und einem Angriff auf soziale Teilhabe.

  • Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Petition beim Bundestag unter dem Slogan „Teilhabe ist Menschenrecht" gestartet.

  • Mehrere Fachverbände warnen vor einem Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, weil individuelle Bedarfe in Pool-Lösungen oft strukturell nicht gedeckt werden können.

Unsere Haltung

Wir hoffen, dass es nicht zu massiven Leistungskürzungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen kommt – weder in der Eingliederungshilfe noch in den Hilfen zur Erziehung. Inklusion ist ein Menschenrecht, und die 1:1-Begleitung ist für viele Schüler:innen die Grundvoraussetzung dafür, Bildung überhaupt wahrnehmen zu können.

Gleichzeitig wäre es naiv, so zu tun, als würde sich nichts ändern. Selbst wenn die radikalen Vorschläge entschärft werden: Die Richtung – mehr Pool, mehr Pauschalen, mehr Gruppenleistung, weniger 1:1 – ist auf kommunaler Ebene längst Realität. Viele Träger bekommen heute schon Bewilligungen für Stundenkontingente statt für Einzelfälle, oder werden in Verhandlungen in Pool-Modelle gedrängt.

Worauf sich Träger jetzt vorbereiten sollten

Unabhängig vom konkreten Gesetzgebungsprozess lohnt es sich für Träger der Schulbegleitung, drei Themen jetzt aufzustellen:

  1. Abrechnungslogik flexibilisieren. Wer heute nur 1:1-Stundenabrechnung kann, ist morgen im Nachteil. Pauschal- und Gruppenabrechnungen sollten technisch wie organisatorisch ohne Bruch parallel laufen können.

  2. Dokumentation bedarfsorientiert halten. Wenn Pool-Lösungen kommen, wird der Nachweis individueller Bedarfe innerhalb einer Gruppenbetreuung wichtiger – nicht weniger wichtig. Wer Bedarfe sauber dokumentiert, verteidigt im Zweifel auch Einzelfälle gegenüber den Kostenträgern.

  3. Planungsprozesse entkoppeln. Schichtpläne, Klient:innenzuordnungen und Abrechnungsperioden müssen sich kurzfristig umorganisieren lassen – ohne dass jede Änderung manuelle Excel-Arbeit auslöst.

Genau diese Flexibilität bauen wir mit AssistenzUp seit dem ersten Tag in die Software ein. Pauschal- und Gruppenabrechnungen sind heute schon möglich – nicht als Notlösung, sondern als gleichberechtigtes Abrechnungsmodell neben der klassischen Einzelfallabrechnung. Dokumentation, Planung und Abrechnung greifen so eng ineinander, dass Träger schlank bleiben können, auch wenn die Anforderungen sich erneut wandeln.

Wir blicken trotz der Unsicherheit positiv in die Zukunft: Träger, die ihre Prozesse jetzt sauber aufstellen, werden auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen handlungsfähig sein – und können sich im politischen Diskurs stärker auf das konzentrieren, worauf es ankommt: gute Hilfe für die Menschen, die sie brauchen.

Weiter
Weiter

§ 9b SGB VIII: Bis zu 100 Jahre Aktenaufbewahrung – und die Kostenträger schweigen noch